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BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 63.77 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückwirkender Widerruf des Bescheids über die Gewährung von Sozialhilfe - Gewährung von Sozialhilfe bei Zumutbarkeit der Aufbringung der Mittel durch die zum Aufwendungsersatz verpflichteten Eltern - Bezahlung von Anstaltspflegekosten als Hilfe in besonderer Lebenslage - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 19.12.1975 - 1 K 107/73
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1977 - 7 A 35/76
- BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 63.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 63.77
Bei der R. in Gestalt der Bezahlung der Anstaltspflegekosten gewährten Hilfe in besonderer Lebenslage hat es sich zu Beginn und über viele Jahre hinweg um eine "gemischte" Hilfeleistung gehandelt, nämlich zum Teil um "echte Sozialhilfe" und zum Teil um "erweiterte Hilfe" nach § 29 Satz 1 BSHG im Sinne von "Verauslagen" (vgl. dazu BVerwGE 52, 16 [21/22]), abhängig davon, in welchem Umfange den Klägern (Eltern des R.) die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen jeweils zuzumuten war.